Lösungen

Superbonus 110 %

Spezifische Maßnahmen zur Energieeffizienz und Erdbebensicherheit

Nähere Erläuterungen

Eine durch das Relaunch-Dekret eingeführte Möglichkeit

Er erhöht den Abzugssatz für Ausgaben für spezifische Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, für erdbebensichere Maßnahmen, für die Installation von Fotovoltaikanlagen oder von Infrastrukturen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden auf 110 %.

Ursprünglich galt der Abzug für Ausgaben, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 31. Dezember 2021 entstanden sind, aber aufgrund späterer Gesetzesänderungen (Gesetz Nr. 178 vom 30. Dezember 2020 – Haushaltsgesetz 2021 und zuletzt Gesetzesdekret Nr. 59 vom 6. Mai 2021) gilt der Superbonus für Ausgaben, die bis zum:

  • 30. Juni 2022 von natürlichen Personen außerhalb der Ausübung eines Gewerbes, einer Kunst oder eines Berufes für Eingriffe an Einfamilienhäusern oder an funktionell unabhängigen Immobilieneinheiten mit einem oder mehreren unabhängigen Zugängen von außen, die sich innerhalb von Mehrfamilienhäusern befinden (siehe Artikel 119, Absätze 1 und 4 des Erlasses);
  • 30. Juni 2022 durch natürliche Personen außerhalb der Ausübung eines Gewerbes, einer Kunst oder eines Berufs für Interventionen an Gebäuden, die aus zwei bis vier eindeutig registrierten Immobilieneinheiten bestehen, die einem einzigen Eigentümer oder mehreren natürlichen Personen gemeinsam gehören. Nur für den Fall, dass bis zum genannten Stichtag 30. Juni 2022 mindestens 60 % der gesamten Intervention durchgeführt worden sind, wird der Superbonus auch für die bis zum 31. Dezember 2022 angefallenen Kosten fällig (siehe Artikel 119, Absatz 8-bis des Relaunch-Erlasses)
  • 31. Dezember 2022 durch Mehrfamilienhäuser (vgl. Art. 119, Abs. 8-bis des Neueinführungsdekrets)
  • 30. Juni 2023 durch InVeKoS, unabhängig von ihrer Bezeichnung, sowie durch Einrichtungen mit demselben sozialen Zweck wie die vorgenannten Institutionen, die in Form von Unternehmen gegründet wurden, die die Anforderungen der europäischen Gesetzgebung zum „In House Providing“ für Energiesparmaßnahmen erfüllen. Wenn bis zu diesem Datum (30. Juni 2023) Arbeiten (zur Energieeinsparung oder Erdbebensicherung) für mindestens 60 Prozent der gesamten Maßnahme durchgeführt wurden, ist der Abzug auch für die bis zum 31. Dezember 2023 angefallenen Ausgaben fällig (siehe Art. 119, Absätze 3-bis und 8-bis)Die neuen Maßnahmen kommen zu den Abzügen hinzu, die für Interventionen zur Wiederherstellung des baulichen Erbes vorgesehen sind, einschließlich derjenigen zur Verringerung des Erdbebenrisikos (Sismabonus) und zur energetischen Sanierung von Gebäuden (Ecobonus).

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Sie können Diasen-zertifizierte Produkte in Superbonus 110-Projekten verwenden, indem Sie sich auf die Einträge in der DEI-Preisliste beziehen

Fehler in der DEI-Preisliste

Tippfehler sind unten aufgeführt und werden in der nächsten Ausgabe berichtigt:

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Produkte oder Lösungen, die nicht in der DEI-Preisliste enthalten sind, können Sie dennoch mit Superbonus 110 in Ihre Projekte einbeziehen, indem Sie eine Ad-hoc-Kostenanalyse durchführen. Fehlen nämlich in den Preislisten die Positionen für die auszuführenden Arbeiten, muss der Techniker die Preise analytisch ermitteln.

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